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Kleine Portionen – aber öfter …

Kleine Portionen – aber öfter …

So in etwa waren einmal Ernährungsratgeber aufgebaut.

Nur für unsere Liga ‚AL-BE-KRA‘ *) können die vielen kleinen Portionen aus den Küchen der Gesetz- und Verordnungsgeber ziemlich schlecht zu ‚verdauen‘ sein.
Denn: Wenn selbst die Fachleute zusammenfassend sagen: Die neuen Leistungs- und Verfahrensregelungen sind komplex. Und daher auf 30 Druckseiten lediglich ausgewählte Aspekte vorstellen können: na dann Mahlzeit!.

Seit 01.01.2018:

  • Allgemeiner Teil und Schwerbehindertenrecht werden zu
    Teil 1 und 3 im SGB IX-neu
  • Reform des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe
  • Verbesserungen im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben und im
    Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe (noch im SGB XII)

Beispiel Zeitleiste:

Es soll zwar künftig so etwas wie Turbo-Klärungen geben.
Aber bleiben wir erst einmal bodenständig beim lieben Geld.

Einkommen:
Seit 01.01.2017 gibt es für berufstätige Menschen mit Behinderung einen Einkommensfreibetrag. Er liegt bei 40% des Nettoeinkommens, darf aber nicht mehr als 65 % des Regelbedarfs (2017: 409 € für Alleinstehende)
betragen. Macht ~ 330 €. Ab 01.01.2020 ändert sich das Verfahren. Es gibt dann einen Einkommensfreibetrag, der jährlich angepasst wird.
Vermögen / Vermögensfreibetrag:
Seit 01.01.2017 sind das 27.600 € gegenüber vorher 2.600 €.
Ab 2020 (!!!)  wird dieser Betrag noch einmal auf rund 50.000 € angehoben. Dieser Betrag bezieht sich aber lediglich auf Personen, die nur Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen und nicht gleichzeitig auf Leistungen zum Lebensunterhalt oder auf Hilfen zur Pflege angewiesen sind. Bei diesen Leistungen können andere und zum Teil deutlich niedrigere Grenzen gelten.
Nicht zum Vermögen zählen z. B. Altersvorsorge (Riester-Rente),  gespartes Geld zur Beschaffung oder Erhaltung eines angemessenen Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung.

Da brauchen wir vermutlich keine Steueroasen. Sparstrumpf unterm Kopfkissen genügt und kostet keine Minuszinsen.

Doch was haben solche Zeitschienen mit dem wahren Leben zu tun?
„Mami, ich komme in die Schule und habe noch kein Fahrrad.“ – „Gibt es 2020.“
„Ohne Reha komme ich nicht mehr auf die Beine.“ – „Zwei Jahre musst du noch durchhalten.“
Dies Liste kannst du vielleicht mit deinen Erfahrungen verlängern.

Und es wird nicht einfacher:

Broschüre BAR

Mögliche Antworten darauf:
Antrag gestellt? – Bescheid zufriedenstellend? Okay!
Antrag gestellt? – Bescheid völlig daneben? Beratung, Widerspruch, Klage!


*) AL-BE-KRA > ALT-BEHINDERT-KRANK > Die Grenzen oder Übergänge sind oft fließend.

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